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Wie ist die Gesetzgebung?

Hanf-Gesetzgebung in TSCHECHIEN

In der Tschechischen Republik ist nach geltendem Recht nur Industriehanf mit einem maximalen THC-Gehalt von bis zu 1 % legal. Hanf mit höherem als dem erlaubten Tetrahydrocannabidiol-Gehalt dürfen nur zugelassene Forschungseinrichtungen verarbeiten. Eine Ausnahme bildet auch die medizinische Verwendung, bei der Hanf auf ärztliche Verschreibung ausgegeben wird. Dies jedoch NUR wenn es der Gesundheitszustand des Patienten mit einer konkret definierten Diagnose erfordert, deren konservative Behandlung durch Hanf besser vertragen werden kann. Hanf ist kein Medikament!

Der Verkauf von Hanfsamen ist vollständig gesetzeskonform, da die Samen selbst keine verbotenen Mengen an THC oder anderen Substanzen enthalten.

Das Anbauen von Hanf mit THC-Gehalt bis 1 % ist legal und zwar bis zu einer Fläche von 100ha. Der Anbau von Hanf mit THC über dem erlaubten 1 % ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Respektieren Sie die Gesetzgebung!

Bitte respektieren Sie, dass wir nicht beraten dürfen und nicht zum Hanfanbau zur Drogenherstellung raten. Ebenso können wir Ihnen nicht helfen, wenn Sie sich für die Verarbeitung von Hanf mit THC-Gehalt über 1 % interessieren, dies kann eine Straftat der Herstellung von Betäubungsmitteln und Verbreitung von Toxikomanie darstellen.

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